Ist die Frage nach der Frauenordination eine Bekenntnisfrage?

Von | September 16, 2024
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Die Befürworter der Frauenordination bestreiten vehement, dass die Frage eine Bekenntnisfrage sei. Eine Bekenntnisfrage sei doch etwas ganz Entscheidendes, Grundsätzliches und ganz Großes. So hoch dürfe man doch die einzelne Frage nach der Frauenordination nicht hängen. In den Bekenntnisschriften stehe ja auch nichts zu dem Thema. Also könne es auch keine Bekenntnisfrage sein.

Dabei bleibt unbeachtet, dass die Frage der Frauenordination zur Zeit der Reformation überhaupt nicht zur Debatte stand. Unabhängig davon handelt es sich bei der Frage der Frauenordination um eine Bekenntnisfrage. Denn die Bekenntnisschriften beziehen und binden sich an die Heilige Schrift als einzige Regel und Richtschnur des Glaubens. Das evangelisch-lutherische Bekenntnis ist aus der Schrift genommen und bindet sich an die Schrift. Allein die Schrift stellt die Regeln des Glaubens und des christlichen Lebens auf  – allein die Schrift – sola scriptura. Jede nach der Schrift getroffene Lehrentscheidung der Kirche gehört zu ihrem Bekenntnisstand. Die Schrift widerspricht nun insbesondere in 1. Kor 14, 34 ff. und 1. Tim 2, 11 ff. der Frauenordination. Alles, was nun der Schrift widerspricht, ist aufgrund der Schriftbindung des Bekenntnisses und der Kirche zugleich immer auch  bekenntniswidrig.

Um auch kirchenrechtlich Klarheit und Eindeutigkeit in der Frage der Frauenordination zu statuieren, sollte vom APK und der Kirchensynode festgestellt werden, dass die Ablehnung der Frauenordination in Art 7 Abs. 2 Grundordnung zum unveränderbaren Bekenntnisstand der SELK (Art 25 Abs. 6) gehört, womit dann auch keine neuen diesbezüglichen Anträge möglich wären.

Hinter der Frage der Frauenordination steht die entscheidende, grundsätzliche und große Frage, wie die Heilige Schrift zu verstehen und auszulegen ist. Wie man es in dieser Frage hält, so wird man es dann auch in anderen Fragen der Zeit halten. Soll es geschehen

  • in liberaler Weise, dem Zeitgeist angepasst, dass auch entgegen dem Wortlaut und Wortsinn der Schrift kirchliche Antworten gegeben werden, was dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis widerspricht,

    oder

  • in herkömmlich lutherischer Weise, dass die Fragen und Probleme der Zeit aufgenommen werden, aber mit den Antworten nicht über den Wortlaut und Wortsinn der Schrift und den Zusammenhang des Kanons hinweggegangen wird. 

Das vom Allgemeinen Pfarrkonvent und der Kirchensynode beschlossene Papier zur „Biblischen Hermeneutik“ von 2011 gibt dazu gute Erklärungen und Hinweise.  

Detlef Löhde, September 2024