Herzlich Willkommen!

Die Initiative pro Grundordnung (InGO) in der SELK begrüßt Sie / Dich auf unserer Website.

Als Christen leben wir aus der Gnade unseres Herrn Jesus Christus, aus der Liebe Gottes und der Gemeinschaft des Heiligen Geistes (2. Kor 13, 13). So sind wir durch Christus Erlöste und Gerechtfertigte, zugleich aber immer auch noch sündige Menschen, die der Vergebung bedürfen (Luther: „simul iustus et peccator“). Wir sind immer noch gegen die Sünde anfällig und so werden wir auch immer wieder von dem jeweils herrschenden Geist der gefallenen Welt und Zeit angefragt, versucht und angefochten. Der Heilige Geist aber lässt den Geist dieser Welt erkennen und so leben Christen ein „Gegenmodell“ zur Lebensweise der gefallenen Welt.

Leider dringt der Zeitgeist ein Stück weit auch in unsere Kirche ein und droht sie zu spalten. Die Forderung, auch in unserer Kirche Frauen zum Pfarramt zu ordinieren, ist weder mit der Heiligen Schrift und der apostolischen Tradition noch mit der Grundordnung der SELK vereinbar. Der Ruf nach gleichmachender Geschlechtergerechtigkeit und gegen vermeintliche Diskriminierung ignoriert die vom Schöpfer verliehenen unterschiedlichen Identitäten und Aufgaben der Geschlechter. Das wird leicht zum Einfallstor für weitere Strömungen des Zeitgeistes, die mit dem Glauben an Gott als unseren Schöpfer und mit seinen uns gegebenen guten Ordnungen nicht vereinbar sind (Gender- und Queer-Ideologie).

Die SELK hat sich mit dem für unveränderbar erklärten Artikel 1 ihrer Grundordnung gebunden „an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen. Sie bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist.“ Das schließt den Zeitgeist als Beurteilungsmaßstab für die Lehren der Kirche aus. Da gilt es  bekenntnistreu zu sein. Die Vorträge „Grundordnung Art. 7, Abs. 2 ist in der Schrift begründet?!“ und „Das klare Zeugnis des Neuen Testaments“ zeigen die biblische Fundierung von Artikel 7, Abs. 2 der Grundordnung, wonach nur Männer zum Amt der Kirche ordiniert werden können.

Die SELK ist eine lutherische Bekenntniskirche, die nach dem auch unveränderbaren Artikel 2 der Grundordnung keine Lehre duldet, welche der Heiligen Schrift und dem lutherischen Bekenntnis widersprechen. Dies unterscheidet sie von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), welche als Unionskirche mehrere evangelische Bekenntnisse in sich vereint, die sich teilweise gegenseitig widersprechen. Letztlich geht es bei der Diskussion um Artikel 7, Abs. 2 der Grundordnung auch um die Frage, ob die SELK weiterhin eine lutherische Bekenntniskirche bleiben will („Quo vadis – wohin gehst Du, SELK?“).

Weil das alles mit dem „Atlas Frauenordination“ in Frage gestellt wird, hat sich spontan unsere „Initiative pro Grundordnung (InGO)“ zusammengefunden, um für die bestehende Grundordnung einzutreten. Wir betreiben inhaltlich diese Seite und zusätzlich auch den YouTube-Kanal bekenntnistreu-ingo. Unter dem Menüpunkt „Kontakt“ können unsere Flyer bestellt werden.

Möge uns der Herr durch seinen Geist in Erkenntnis, Treue und Liebe leiten und unseren Glauben stärken und erhalten – bis er kommt!