Eintracht, Einigkeit und Einheit der Kirche nach dem Augsburgischen Bekenntnis

Von | Mai 8, 2026
Artikel Klän

Prof. em. Werner Klän zeigt in seinem Beitrag die Normenhierarchie der SELK als einer evangelisch-lutherischen Bekenntniskirche auf. Zuoberst steht die Heilige Schrift als unfehlbares Wort Gottes. Von ihr abgeleitet sind die Bekenntnisschriften des Konkordienbuches von 1580 als verbindlicher Maßstab für deren Auslegung, Verständnis und Verkündigung. Das ist nach CA I der „magnus consensus“ (große Übereinstimmung), nach dem in lutherischen Kirchen gelehrt wird. Entsprechend stellt CA VII fest, zur Einheit der Kirche genügt es (erfordert es aber auch!), dass das Evangelium (im weiten Sinne der ganzen christlichen Lehre) rein gepredigt und die Sakramente nach dem Wort Gottes gereicht werden. Dabei versteht sich die lutherische Kirche im Raum der einen, heiligen, christlichen Kirche.

Prof. em. W. Klän führt aus, dass die theologischen Feststellungen und Antworten der Bekenntnisschriften auch noch in heutiger Zeit eine hohe Überzeugungskraft haben und ein brauchbares Werkzeug sind, den christlichen Glauben zu bekunden. Deshalb hat sich die Grundordnung der SELK unwiderruflich an die Heilige Schrift und das luth. Bekenntnis gebunden. In dieser Entsprechung hat die SELK auch nach theologischen und ordnungsrechtlichen Erfordernissen ihr institutionelles Kirchenrecht gesetzt und trifft danach auch theologische Lehrentscheidungen. Das Letztere betrifft aktuell die kritische Anfrage nach der Möglichkeit der Frauenordination, auf die Prof. em. Werner Klän spezifisch eingeht.

Hier kann der Beitrag von Prof. em. W. Klän abgerufen werden:

Das Beitragsbild wurde generiert mit ChatGPT von OpenAI (GPT-5.5 Bildgenerierung), Mai 2026.