Quo vadis SELK?

Von | Juni 1, 2024
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Teil I des Vortrags: „Quo vadis – wohin geht du SELK“

Der Herr fragt seine Kirche und seine Gläubigen: „Wohin gehst du? Bleibst du auf meinem Weg?“ Ich bin doch der Weg, die Wahrheit und das Leben (Joh 14, 6). Jesu Jünger haben sich anfangs als „Anhänger des neuen Weges“, nämlich des Weges Christi, bezeichnet (Apg 9, 2; 18, 25; 19, 23). Doch bis heute sind von den Seinen immer wieder welche nach rechts oder links von seinem geraden Weg abgewichen. Diese fragt mahnend der Herr: Wohin gehst du? Du bist auf Abwegen, auf Irrwegen, komm zurück auf meinen geraden Weg meiner Worte, meiner Lehre. Die Kirche und ihre Glieder sollen gemeinsam auf dem gerade Weg Christi bleiben. Von daher kommt das Wort „Synode“, zusammengesetzt aus „syn“ – gemeinsam und „hodos“ – Weg, Lehre. Synode meint also, gemeinsam auf dem Weg der Lehre Christi sein und bleiben.

Nachfolgend kann der ganze Teil I als pdf-Datei heruntergeladen oder als Video angesehen werden.

Teil II des Vortrags: „Quo vadis – wohin geht die SELK in der Frage der Frauenordination?

Dazu hat der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) 2022 den sogenannten „Atlas Frauenordination“ herausgegeben.

Darin werden mit sechs Szenarien mögliche Lösungen aufgezeigt:

  1. Zurückweisen der Frauenordination
  2. Einführen der Frauenordination
  3. Weiter auf Lehreinheit kraft des Heiligen Geistes zu hoffen
  4. Jede Gemeinde kann machen, was sie will
  5. Zwei unterschiedliche Gemeindesparten innerhalb der SELK
  6. Trennung in zwei Kirchen, möglichst aber unter Beibehaltung einer gemeinsamen Kirchenkasse (Verwaltungsunion).

Nach wiederholt bestätigter Beschlusslage des APK ist die Frage der Frauenordination eine Lehrfrage und keine Ordnungsfrage, kein Mittelding (Adiaphoron) – sondern eine Frage, die den Bekenntnisstand der SELK (Art 1) betrifft. Nach Artikel 25 GO kann aber der Bekenntnisstand der Kirche nicht durch Beschluss der Kirchensynode verändert werden. Und Beschlüsse, welche der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Kirche widersprechen, sind ungültig.

          In Art. 2 GO wird auch ausdrücklich festgestellt, dass die SELK die der Heiligen Schrift und den lutherischen Bekenntnissen widersprechenden Lehren und ihre Duldung verwirft sowie jede Union, die gegen Schrift und Bekenntnis verstößt. Eine Duldung der Befürwortung und Praxis der Frauenordination in einzelnen Gemeinden oder in einer gesonderten Sparte wäre theologischer Unionismus. Das Verwerfen des Unionismus gehört aber zum unveränderbaren Bekenntnisstand der SELK.

Nachfolgend kann der ganze Teil II als pdf-Datei heruntergeladen oder als Video angesehen werden.